Reklamationen

Beschwerdeverfahren

für den Verkauf von Waren

 

Pat Shoes s.r.o.

Londýnská 254/7, Vinohrady

120 00, Prag

 

ICKO: 081 18 353

 

Dieses Beschwerdeverfahren gilt ab dem 3.3.2020

 

 

(1) Dieses Reklamationsverfahren wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. (Bürgerliches Gesetzbuch), des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. (Handelsgesetzbuch) und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. (Verbraucherschutzgesetz) in der jeweils geltenden Fassung erstellt und gilt für Verbrauchsgüter, bei denen die Rechte des Käufers aus der Mängelhaftung während der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

 

  1. Dieses Reklamationsverfahren gilt für Waren, die beim Betreiber Pat Shoes s.r.o. über den Online-Shop www.pat-shoes.com gekauft wurden.

 

  1. Die Gewährleistungsfrist für Verbrauchsgüter beträgt 24 Monate, wenn sie von einer natürlichen Person zu privaten Zwecken gekauft wurden (beim Kauf von Waren für geschäftliche Tätigkeiten, d. h. beim Kauf für einen Ausweis, kann die Gewährleistungsfrist kürzer sein - 12 Monate, sofern nicht anders angegeben) und verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich die Ware in der Garantiereparatur befunden hat.

 

(4) Der Verbraucher kann einen berechtigten Anspruch auf eine der oben genannten Arten geltend machen:

 

per Post an die Adresse: Staré Jesenčany 79, Staré Jesenčany 530 02

per E-Mail an: info@pat-shoes.com

  1. Bei der Geltendmachung eines Anspruchs ist der Verbraucher verpflichtet, den Nachweis zu erbringen:

 

Nachweis über den Verkauf der Waren (Steuerbeleg, Rechnung, Garantieschein),

die reklamierten Waren mit einem ausgefüllten Reklamationsprotokoll (siehe unten)

eine ausführliche Beschreibung des Mangels und des Grundes.

 

6. Ein Nachweis über die Annahme der Waren für die Reklamation wird elektronisch an die E-Mail-Adresse des Verbrauchers geschickt.

 

  1. Das Recht auf Inanspruchnahme der Garantie erlischt im Falle von:

 

Abnutzung und Verschleiß des Artikels durch normalen Gebrauch,

unsachgemäße Handhabung und Verwendung entgegen den Anweisungen oder dem Benutzerhandbuch,

Schäden durch Witterungseinflüsse (z. B. Wasser, Feuer, Blitzschlag usw.),

Schäden, die durch übermäßige Belastung entstehen,

Beschädigung der Waren während des Transports (diese Forderung ist direkt mit dem Spediteur zu regeln).

  1. Im Falle einer berechtigten Reklamation werden die Waren für den Verbraucher kostenlos repariert. Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, wird die Ware durch eine neue ersetzt. Im Falle eines Austauschs beginnt eine neue Garantiezeit.

 

(9) Die Beschwerde wird unverzüglich beigelegt; die Höchstfrist für die Beilegung einer Beschwerde beträgt 30 Kalendertage, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Diese Frist beginnt mit dem Datum des Eingangs der Beschwerde. Wird die Frist nicht eingehalten, hat der Verbraucher das Recht, die mangelhafte Ware ersetzen zu lassen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

  1. Prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt der Sendung; Mängel am Verpackungsmaterial sind sofort beim Spediteur zu reklamieren. Wenn Sie einen Mangel am Verpackungsmaterial feststellen, sind Sie verpflichtet, dem Zusteller die festgestellten Unstimmigkeiten zu melden oder die Annahme der Sendung insgesamt zu verweigern. Unterlässt es der Käufer, die Ware zu untersuchen oder anderweitig dafür zu sorgen, dass die Ware bei Erhalt untersucht wird, so kann er die dabei festgestellten Mängel nur geltend machen, wenn er beweist, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war. Wird ein Mangel festgestellt, so ist mit dem Spediteur ein Mängelprotokoll zu erstellen, die Ware an den Lieferanten zurückzusenden und der Lieferant darüber zu informieren.

 

(11) Der Reklamationsingenieur entscheidet über die Art und Weise der Reklamationserledigung unmittelbar nach Erhalt der zu reklamierenden Waren oder in komplexen Fällen innerhalb von drei Arbeitstagen. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine professionelle Bewertung des Mangels und seine Prüfung erforderlich ist. Die Beanstandung, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist behoben werden, d. h. innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einleitung des Reklamationsverfahrens (dem Tag des Eingangs der Reklamation bei uns). Der Techniker kann die mangelhafte Sache immer durch eine einwandfreie ersetzen, anstatt den Mangel zu beseitigen (dies hängt von der Entscheidung des Reklamationstechnikers ab, der Käufer hat keinen Anspruch auf eine solche Behandlung seiner Reklamation). Wir behalten uns das Recht vor, den defekten oder nicht reparierbaren Artikel durch einen anderen mit den gleichen oder besseren Spezifikationen zu ersetzen, falls das gleiche Produkt nicht mehr erhältlich ist oder nicht mehr produziert wird.

 

(12) Das Reklamationsverfahren endet an dem Tag, an dem dem Käufer die Erledigung der Reklamation zugesandt wird.